Trödel- und Flohmarkttermine Veranstaltungen
Rolinski
Hinweis :
Jeder kann an den
Trödel- und Flohmärkten teilnehmen !!!!!!
Es ist keine Anmeldung erforderlich
!!!
Hiervon ausgenommen sind Sonderstände wie z.B. Lebensmittelstände
Direkt
zu : Marktordnung :
Unserer 1.Termin 2012
Datum : |
Sonntag, 25. März 2012, 8 Uhr bis 16 Uhr |
Ort : |
65479
Raunheim - Mainspitz EKZ |
Preis : |
Trödelverkauf 10 €
pro lfm. |
Terminänderungen
vorbehalten, Vor Anreise telefonisch Bestätigung einholen ob
der Markt statt findet. |
Hier die Marktordnung für die Teilnahme an den Trödel- und Flohmärkten:
| §1 |
Der
Verkauf von Waren darf nur in eine bestimmten, geregelten Zeit stattfinden.
Die Angaben welche Waren zugelassen sind und welche Verboten sind, sowie die Angaben der Verkaufszeiten für den Flohmarkt erfahren Sie im Terminkalender. |
| §2 |
Das Anbieten
von folgenden Artikel ist strengstens untersagt : |
| §3 | Das Verteilen von Werbezettel auf dem gesamten Gelände ist nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. |
| §4 | Teilnehmer
die Ihre kunsthandwerklichen und handwerklichen Produkte (wenn gestattet) anläßlich einer Veranstaltung herstellen und vertreiben, müssen Ihre Legimitation durch Eintrag in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) nachweisen können. Lediglich der Vertrieb bedarf keinen besonderen Nachweises. |
| §5 | Gewerbliche Aussteller müssen im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. |
| §6 | Aussteller müssen Ihr Namensschild und komplette Adresse an Ihrem Verkaufsstand anbringen. ! |
| §7 | Beim
Aufbau des Standes ist auf eine ausreichende Fahrgasse zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen zu achten. (in der regel min. 3,5 Meter). Hydranten sind von Verkaufsfächen freizuhalten. |
| §8 | Die
Standgebühr ist am Veranstaltungstag (vor Aufbau des Standes) in bar
zu entrichten. (Preis siehe Veranstaltungstermine) Bei PKW am Stand wird eine Standgebühr/länge ab 3 Meter berechnet; Bei Transporter am Stand 4 Meter; mit Anhänger am Stand ab 5 Meter. Es wird keine Reinigungsgebühr mehr erhoben !!! Der Aussteller ist verpflichtet den Standplatz sauber zu hinterlassen. |
| §9 | Den
Anweisungen des Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. |
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Veranstaltungen
Rolinski, 2007
Ich verweise auf das Impressum unserer Hauptseite http://www.rolinski.repsite.de/impressum.php |
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