Trödel- und Flohmarkttermine Veranstaltungen Rolinski

Die Reptilienboersenseite finden Sie hier www.rolinski.repsite.de


Hinweis :
Jeder kann an den Trödel- und Flohmärkten teilnehmen  !!!!!!
Es ist keine Anmeldung erforderlich !!!
Hiervon ausgenommen sind Sonderstände wie z.B. Lebensmittelstände


Direkt zu :  Marktordnung :    

 Unserer 1.Termin 2012

Datum :

Sonntag, 25. März 2012, 8 Uhr bis 16 Uhr

Ort :

65479 Raunheim - Mainspitz EKZ
(Flörsheimer Str. 1)

Preis :

Trödelverkauf 10 € pro lfm.
Neuwarenverkauf 15 € pro lfm.

Terminänderungen vorbehalten, Vor Anreise telefonisch Bestätigung einholen ob der Markt statt findet.
Sollten Sie andere Termine im Internet finden (Marktcom/Flohmarkt.de usw.)
und dort stehen andere Daten so sind diese leider falsch.
Die RICHTIGEN Termine finden sie immer auf
www.rolinski.de :-)

 Hier die Marktordnung für die Teilnahme an den Trödel- und Flohmärkten:

§1 Der Verkauf von Waren darf nur in eine bestimmten, geregelten Zeit stattfinden.
Die Angaben welche Waren zugelassen sind und welche Verboten sind, sowie die Angaben der Verkaufszeiten für den Flohmarkt erfahren Sie im Terminkalender.
§2

Das Anbieten von folgenden Artikel ist strengstens untersagt :
Lebende Tiere, gebrauchsfähige Waffen, pronographische Artikel, Nationalsozialistische Artikel,
Kriegsspielzeug, Hehlerwaren, Imitationen, Blender, Replikate,
Repros etc., Nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger.

§3 Das Verteilen von Werbezettel auf dem gesamten Gelände ist nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig.
§4 Teilnehmer die Ihre kunsthandwerklichen und handwerklichen Produkte (wenn gestattet)
anläßlich einer Veranstaltung herstellen und vertreiben,
müssen Ihre Legimitation durch Eintrag in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) nachweisen können.
Lediglich der Vertrieb bedarf keinen besonderen Nachweises.
§5 Gewerbliche Aussteller müssen im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
§6 Aussteller müssen Ihr Namensschild und komplette Adresse an Ihrem Verkaufsstand anbringen. !
§7 Beim Aufbau des Standes ist auf eine ausreichende Fahrgasse zwischen den
jeweils gegenüberliegenden Ständen zu achten. (in der regel min. 3,5 Meter).
Hydranten sind von Verkaufsfächen freizuhalten.
§8 Die Standgebühr ist am Veranstaltungstag (vor Aufbau des Standes) in bar zu entrichten.
(Preis siehe Veranstaltungstermine) Bei PKW am Stand wird eine Standgebühr/länge ab 3 Meter berechnet;
Bei Transporter am Stand 4 Meter; mit Anhänger am Stand ab 5 Meter.
Es wird keine Reinigungsgebühr mehr erhoben !!! Der Aussteller ist verpflichtet den Standplatz
sauber zu hinterlassen.
§9 Den Anweisungen des Ordnungspersonal ist Folge zu leisten.
Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis
für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben.
Veranstaltungen Rolinski, 2007

Ich verweise auf das Impressum unserer Hauptseite http://www.rolinski.repsite.de/impressum.php